Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 12.12.1996 - C-220/95 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Antonius van den Boogaard gegen Paula Laumen.
Brüsseler Übereinkommen - Auslegung des Artikels 1 Absatz 2 - Begriff der ehelichen Güterstände - Begriff der Unterhaltspflicht
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 12.12.1996 - C-220/95
- EuGH, 27.02.1997 - C-220/95
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- EuGH, 27.03.1979 - 143/78
De Cavel
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.12.1996 - C-220/95
In einer dritten Rechtssache über den Ausschluß der "ehelichen Güterstände", W./H.(47), (auf die nicht weiter einzugehen ist, da ihr für die Bedeutung des Artikels 5 Nr. 2 nichts weiter zu entnehmen ist) wiederholte der Gerichtshof jedoch den im Urteil De Cavel I niedergelegten Grundsatz, ohne seine Ausführungen in der dazwischen liegenden Rechtssache zu beachten.Im Jenard-Bericht heisst es, daß der Begriff "Zivil- und Handelssachen" sehr weit sei und daß mit dem Ausschluß einzelner Rechtsgebiete anstelle einer positiven Umschreibung des Geltungsbereichs des Übereinkommens diese weite Auslegung habe beibehalten werden sollen: "In diesem Rahmen ist das Übereinkommen weit auszulegen."(48)<"C_IT", Font = F3, NewPage = No, Tab Origin = Column> 53. Man sollte vielleicht auch bedenken, daß sich der Gerichtshof im Urteil De Cavel I nicht auf die Abgrenzung von "ehelichen Güterständen" und Unterhalt konzentriert hat.
Vor allem sollte man im Hinblick auf die Kollisionsnormen der Länder des Common law für die ehelichen Güterstände nicht meinen, diese seien weniger komplex oder mannigfaltig als die der kontinentaleuropäischen Rechtssysteme: vgl. dazu die Antwort des Vereinigten Königreichs in dem Fragebogen der Haager Konferenz über Internationales Privatrecht über die Kollisionsnormen für das eheliche Güterrecht(62).<"C_IT", Font = F3, NewPage = No, Tab Origin = Column> 68. Schließlich ist die Gegenmeinung, wonach die englischen Regeln als Teil des allgemeinen Rechts anstelle eines besonderen ehelichen Güterrechts nicht unter die Definition der "ehelichen Güterstände" fallen, nur schwer mit der weiten Auslegung dieses Begriffes zu vereinbaren, wie sie der Gerichtshof im Urteil De Cavel I(63) vertreten hat, insbesondere mit der Feststellung, daß der Begriff "nicht nur die in einigen nationalen Rechtsordnungen besonders und ausschließlich für das Rechtsverhältnis der Ehe vorgesehenen Güterstände umfasst, sondern ebenso alle vermögensrechtlichen Beziehungen, die sich unmittelbar aus der Ehe oder ihrer Auflösung ergeben"(64).<"C_IT", Font = F22, NewPage = No, Tab Origin = Column>Die Bedeutung des früheren kontinentaleuropäischen Ehevertrags <"C_IT", Font = F3, NewPage = No, Tab Origin = Column> 69. Das vorlegende Gericht stellt die Frage nach der Bedeutung des niederländischen Ehevertrags (also des von den Ehegatten während der Ehe, für die ursprünglich Gütergemeinschaft galt, vereinbarten Güterstands der allgemeinen Gütertrennung) für die Einordnung und damit die Vollstreckbarkeit des englischen Urteils.
1979, C 59, S. 71 (nachfolgend: Schlosser-Bericht), Abschnitte 45 bis 47, und die Schlussanträge von Generalanwalt Warner in der Rechtssache 143/78 (De Cavel, Slg. 1979, 1055, 1073).
- EuGH, 14.10.1976 - 29/76
LTU / Eurocontrol
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.12.1996 - C-220/95
(58) - Urteil vom 14. Oktober 1976 in der Rechtssache 29/76 (LTU, Slg. 1976, 1541). - EuGH, 27.10.1993 - C-127/92
Enderby / Frenchay Health Authority und Secretary of State for Health
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.12.1996 - C-220/95
(8) - Urteil vom 27. Oktober 1993 in der Rechtssache C-127/92 (Enderby, Slg. 1993, I-5535, Randnr. 10).
- EuGH, 04.02.1988 - 145/86
Hoffmann / Krieg
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.12.1996 - C-220/95
(9) - Urteil vom 4. Februar 1988 in der Rechtssache 145/86 (Hoffmann, Slg. 1988, 645, Randnrn. 26 bis 34). - EuGH, 06.03.1980 - 120/79
De Cavel
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.12.1996 - C-220/95
(45) - Urteil vom 6. März 1980 in der Rechtssache 120/79 (Slg. 1980, 731). - EuGH, 31.03.1982 - 25/81
C.H.W. / G.J.H.
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.12.1996 - C-220/95
(47) - Urteil vom 31. März 1982 in der Rechtssache 25/81 (Slg. 1982, 1189).
- Generalanwalt beim EuGH, 22.06.1999 - C-38/98
Renault
15: - Schlußanträge des Generalanwalts Jacobs vom 12. Dezember 1996 in der Rechtssache C-220/95 (Van den Boogaard, Slg. 1997, I-1147, I-1149).